Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt CB.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz mit CHF 94'472.55. Es wird festgestellt, dass die Entschädigung bereits vollständig ausbezahlt wurde. A.________ hat dem Kanton Bern die für das vorinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt CB.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 24'590.05, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).