Das öffentliche Interesse an einer Ausschreibung im SIS überwiegt ein allfälliges privates Interesse der Beschuldigten auf Verzicht einer entsprechenden Ausschreibung. Die Ausschreibung im SIS ist somit anzuordnen. 133 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt des Mordes, begangen am 18. Oktober 2020 in der Zeit von ca. 22:20 - 23:00 Uhr in R.________, S.________weg, 1. Stock, zum Nachteil von †E.________ und in Anwendung der Artikel