für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit Honorarnote vom 18. Februar 2024 (pag. 5281 f.) geltend gemachte Aufwand – 106 Stunden unter Berücksichtigung der Dauer der Berufungsverhandlung – erscheint der Kammer unter den Gesichtspunkten des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit des Prozesses und des Aktenumfangs als angemessen und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten vor oberer Instanz mit CHF 24'904.85.