_ ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 4'412.80 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 24.3.2 Rechtsanwalt B.________ Der von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit Honorarnote vom 18. Februar 2024 (pag.