auf CHF 8'000.00 festgelegt (inkl. Aufwand der Generalstaatsanwaltschaft). Hinzu kommen die Verfahrenskosten in Sachen SK 23 189 betreffend Verlängerung der Sicherheitshaft, welche auf CHF 400.00 bestimmt und zur Hauptsache geschlagen wurden (amtliche Akten SK 23 189, pag. 19). Die Beschuldigte unterliegt im oberinstanzlichen Verfahren vollumfänglich. Entsprechend sind ihr die gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'400.00 aufzuerlegen.