22. In concreto 22.1 Vorinstanzliche Erwägungen sowie Anträge der Privatklägerin Die Vorinstanz ging von einer gelebten und intensiven Geschwisterbeziehung zwischen dem Verstorbenen und der Privatklägerin aus, die über ein durchschnittliches Verhältnis bei Geschwistern hinausgehe, und erachtete die Voraussetzungen für die Zusprechung einer Genugtuung als gegeben. Die Basisgenugtuung legte die Vorinstanz unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Geschwister nicht im gleichen Haushalt lebten, auf CHF 7'000.00 fest.