Indessen hat sie mit dem Mord in schwerwiegender Weise gegen das höchste Rechtsgut der schweizerischen Rechtsordnung verstossen. Das Verschulden wiegt schwer. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Beschuldigte einsichtig ist und für die Tat die Verantwortung übernimmt. Weiter ist einzubeziehen, dass gemäss Risikoabklärung des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern vom 19. September 2023 von einem erheblich erhöhten Delinquenzrisiko für schwerwiegende Gewaltdelikte und einem sehr hohen Risikopotential auszugehen ist (pag.