Die Mutter der Beschuldigten sowie ihre beiden Geschwister leben in Brasilien. Im Jahr 2019 reiste die Beschuldigte nach Brasilien, zudem wurde sie bereits vor ihrer Verhaftung von ihrer Mutter in der Schweiz besucht und auch der Bruder war für zwei Monate in der Schweiz (pag. 4484 f. Z. 45 ff.). Zudem ist erstellt, dass die Beschuldigte regelmässig und auch am späten Abend des 18. Oktobers 2020 mit ihrer Schwester videochattete (vgl. pag. 5260). Auch in der Justizvollzugsanstalt N.___