Gemäss Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt N.________ vom 25. Januar 2024 habe die Beschuldigte geäussert, seit längerem an somatischen Beschwerden zu leiden. Ihr Arbeitspensum betrage vier Stunden pro Tag. Die Beschuldigte trage aktiv Sorge zu ihrer Gesundheit, achte auf ihre Ernährung und auf