Im Frühling 2022 erfolgte ein chirurgischer Eingriff an der rechten Schulter (vgl. pag. 5149). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung im Dezember 2022 meinte die Beschuldigte, seither seien die Schmerzen weg und sie könne wieder Sport machen. Seit drei oder vier Monaten sei sie auch nicht mehr krankgeschrieben (pag. 4483 Z. 37 ff.). Sie habe noch eine Entzündung in ihrem Ellenbogen und das mit ihren Händen dauere noch etwas an. Ansonsten sei sie gesund, nicht nur körperlich, sondern auch seelisch (pag. 4483 f. Z. 44 ff.). Gemäss Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt N.__