Die Beschuldigte ist CC.________ (Sportlerin) und grundsätzlich in einem guten gesundheitlichen Zustand. Im Herbst 2020 traten Beschwerden an der rechten Schulter und am rechten Ellenbogen auf (pag. 657 Z. 42 ff.), weshalb sie am 2. Oktober 2020 für einen Monat krankgeschrieben wurde (pag. 659 Z. 111 und Z. 122). Infolge der anhaltenden Beschwerden kam es ab 16. Februar 2021 zu mehreren Sprechstunden im P.________spital (pag. 4090 f.; pag. 4118 f.; pag. 4136 f.; pag. 5133 ff.; pag. 5278 f.). Im Frühling 2022 erfolgte ein chirurgischer Eingriff an der rechten Schulter (vgl. pag.