am Morgen nach der Tat bewusst mit an den Tatort nahm und folglich nicht davor zurückschreckte, ihn der dortigen Situation auszusetzen. Auch wenn die Landesverweisung seiner Mutter für U.________ sicherlich mit einer gewissen Härte einhergeht, ist es angesichts dieser Umstände nicht so, als würde die Landesverweisung zur Trennung einer intakten Familiengemeinschaft von Eltern und Kind führen. Aus den genannten Gründen stehen die familiären Verhältnisse der Beschuldigten einer Landesverweisung nicht entgegen. 20.2.6 Gesundheitszustand Die Beschuldigte ist CC.