Zudem lebt er mittlerweile seit über drei Jahren ununterbrochen bei seinem Vater und scheint dort gut aufgehoben zu sein. So liegt der Kammer namentlich ein Schreiben seines Vaters vor, in welchem sich dieser für den Schutz von U.________ im vorliegenden Verfahren einsetzt (vgl. pag. 5182 f.). Demgegenüber kann nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Beschuldigte U.________ am Morgen nach der Tat bewusst mit an den Tatort nahm und folglich nicht davor zurückschreckte, ihn der dortigen Situation auszusetzen.