123 ihrer Verhaftung bei seinem Vater aufwächst. Allfällige negative Folgen für die Beziehung der beiden vermögen zudem noch keinen Härtefall zu begründen. Die Beschuldigte wird noch mehrere Jahre im Freiheitsentzug verbringen müssen, was die Beziehung zu ihrem Sohn ohnehin tangieren wird. Bereits im vorzeitigen Strafvollzug finden die Kontakte neben Besuchen mittels Telefongesprächen statt, was im Falle eines Landesverweises auch über die Distanz mithilfe moderner Kommunikationsmittel möglich bliebe.