Ihre Mutter habe sie in der Schweiz besucht, aber es habe ihr hier nicht gefallen. Auch ihr Bruder sei zwei Monate in der Schweiz gewesen, aber er habe ebenfalls gesagt, er könne hier nicht bleiben (pag. 4484 f. Z. 45 ff.). Die Beschuldigte war von ________ bis ________ mit BC.________ verheiratet. Aus dieser Ehe ging ein Sohn, U.________, geboren am ________, hervor (pag. 5108). Seit ihrer Verhaftung lebt U.________ bei seinem Vater resp. dem ersten Ehemann der Beschuldigten (pag. 116.2 Z. 29; pag. 4484 Z. 12 f.; pag. 5219 Z. 17).