122 («battery») verwarnt (pag. 3622 f.). Zudem wurde sie in der Schweiz dreimal wegen Verkehrsregelübertretungen mit Busse bestraft (vgl. pag. 3632, S. 39 f., S. 126 f. und S. 136 f.). Diese Umstände fallen vorliegend jedoch nicht weiter ins Gewicht. Bis zur Verübung des Mordes am 18. Oktober 2020 trat die Beschuldigte somit nie in zu berücksichtigendem Ausmass strafrechtlich in Erscheinung und hielt sich während rund zehn Jahren an die schweizerische Rechtsordnung.