5107). Die Beschuldigte konnte sich in der Schweiz wirtschaftlich integrieren und nahm sowohl selbständig wie auch unselbständig am Erwerbsleben teil. Bis zu ihrer Verhaftung war es ihr auch möglich, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie verfügt zudem über viele soziale Kontakte in der Schweiz, die sie auch seit ihrer Verhaftung weiterhin pflegt. Insgesamt kann der Beschuldigten eine erfolgreiche wirtschaftliche und persönliche Integration attestiert werden.