Am 20. Februar 2014 meldete sie sich erneut in der Schweiz an (pag. 5108). Seit ihrer Verhaftung am 9. November 2020 befindet sich die Beschuldigte in Untersuchungsund Sicherheitshaft resp. seit dem 15. Juni 2023 im vorzeitigen Strafvollzug; diese Zeit wird bei der Landesverweisung nicht als reguläre Aufenthaltsdauer angerechnet (Urteile des Bundesgerichts 6B_1123/2020 vom 2. März 2021 E. 3.3.4, 6B_1314/2019 vom 9. März 2020 E. 2.3.5 und 6B_131/2019 vom 27. September 2019 E. 2.5.5). Die Beschuldigte lebte demnach bis zu ihrer Verhaftung während rund zehn Jahren (regulär) in der Schweiz.