20. Erwägungen der Kammer zur obligatorischen Landesverweisung 20.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen Die Beschuldigte ist brasilianische Staatsangehörige. Sie ist somit Ausländerin im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Mit vorliegendem Urteil wird sie wegen Mordes verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. a StGB, was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).