116 vorzufinden, den sie noch umarmte, bevor sie den blutverschmierten Baseballschläger behändigte und ihrem Sohn übergab, mutmasslich um das Spurenbild zu verfälschen. Indem die Beschuldigte nicht davor zurückschreckte, ihren damals neunjährigen Sohn einer solch überaus traumatisierenden Situation auszusetzen, ging sie besonders kaltblütig vor. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte gegenüber den Rettungskräften zwei unbeteiligte Personen als mögliche Verdächtige bezeichnete. Diese Umstände sind straferhöhend zu würdigen.