_, hervor. Mit dem Opfer war sie seit ________ verheiratet (pag. 5108). Insgesamt sind die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten als gut zu bezeichnen. Dies darf allerdings erwartet werden, womit sich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse neutral auswirken. 17.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Nach Verlassen der Wohnung ihres Ehemannes fuhr die Beschuldigte mit ihrem Auto zurück nach W.________, wo sie ihrem Bekannten AE.________ eine SMS schrieb, wonach sie joggen gegangen sei, und später mit ihrer Schwester noch ein Videotelefonat führte.