Die Beweggründe der Beschuldigten wirken sich im Ergebnis ebenfalls neutral aus. Die Beschuldigte hätte die Tötung ihres Ehemannes ohne Weiteres vermeiden können. Sie hätte jede Möglichkeit gehabt, sich mit der wohl anbahnenden oder bereits vollzogenen Trennung abzufinden und ihr Leben fortzusetzen, zumal sie in R.________ und W.________ gut integriert war und über ein grosses soziales Beziehungsnetz verfügte. Indessen wirkt sich auch die Vermeidbarkeit neutral aus.