Weitere Schläge gegen den Rumpf und die Extremitäten des Opfers resultierten in Hautunterblutungen, Quetschungen des Unterhautfettgewebes sowie im Bruch des rechten Mittelhandknochens. Diese Planung der Tat, die heimtückische Vorgehensweise und der überaus brutale Angriff auf das überraschte und chancenlose Opfer zeugen von einer erheblichen kriminellen Energie und einer besonderen Kaltblütigkeit der Beschuldigten. Nachdem die Beschuldigte die Wohnung verlassen hatte, trat der Tod bei †E._____