112 StGB als erfüllt. Wie bereits erwähnt, griff die Beschuldigte ihren Ehemann unvermittelt und für diesen völlig überraschend mit einem Baseballschläger an, wobei sie ihm mit mehrfachen heftigen Schlägen alleine am Kopf 19 einzelne Verletzungen (darunter massive Schädelverletzungen wie Schädelbrüche an den Kopfseiten und dem Hinterkopf, Brüche der Schädelbasis und des Gesichtsschädels sowie grossflächige Blutungen unter der weichen Hirnhaut) zufügte. Anschliessend liess sie ihren tödlich verletzten Ehemann in der Wohnung zurück.