112 bemerken, dass die Beschuldigte am Morgen nach der Tat kurz nach 07:00 Uhr zwei Videos auf Instagram postete, auf welchen sie sich in guter Laune und teilweise auch singend zeigte (vgl. pag. 5174), womit sie auch zu diesem Zeitpunkt keine Verhaltensauffälligkeiten oder Schuldgefühle zeigte. Dass die Beschuldigte anschliessend ihren Sohn an den Tatort mitnahm und ihn im Wissen darum, was ihn in der Wohnung seines Stiefvaters erwarten würde, dieser überfordernden Situation aussetzte, zeugt von einer erheblichen Gefühlskälte.