Dadurch versetzte die Beschuldigte ihr Opfer in eine ausweglose Situation. Das Spurenbild am Tatort ergab, dass das Opfer nach der Attacke vermutlich noch (vergeblich) versuchte, die Wohnungstüre durch Ergreifen der Kette zu öffnen, sich sodann selbständig auf den Füssen in Richtung Badezimmer und dann kriechend in den Ankleideraum begab (pag. 1931 f.). Mit der Vorinstanz (pag. 4852, S. 44 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung) ist daraus zu folgern, dass der Tod von †E.________ nicht unmittelbar eintrat, sondern ihm während einer gewissen Zeit ein – angesichts der dokumentierten mehrfachen Todesursache als hoffnungslos einzustufender – Todeskampf vorausging. Die Kammer teilt auch