111 Sodann ist die unmittelbare Tatausführung, mithin die Abfolge von einer Vielzahl von heftigen Schlägen mit dem Baseballschläger aus Hartholz gegen den Kopf des Opfers – die zu den 19 dargelegten Verletzungen am Kopf führten – und weiteren Schlägen gegen dessen Rumpf und Extremitäten als besonders grausam zu qualifizieren. †E.________ hatte weder Zeit, um sich auf den Angriff vorzubereiten, noch ein Abwehrmittel gegen die mit dem Baseballschläger ausgeführten Schläge, zumal er die Hände voll mit den Kleidern aus der Wäscherei hatte und die Beschuldigte ihm zudem als CC.