13. Subsumtion Aufgrund des Beweisergebnisses steht fest, dass die Beschuldigte mit einem Baseballschläger insbesondere heftig auf den Kopf des Opfers einschlug. Mit den gewaltsam ausgeführten Schlägen verursachte sie insgesamt 19 einzelne Kopfverletzungen, darunter massive Schädelverletzungen wie Schädelbrüche an den Kopfseiten, dem Hinterkopf, Brüche der Schädelbasis und des Gesichtsschädels sowie grossflächige Blutungen unter die weiche Hirnhaut, eine kleine Quetschung am rechten Schläfenhirnlappen und eine kleine Einblutung im linken Scheitelhirnlappen.