Diebstahls [Raubmord] oder zur Erzielung einer Belohnung [Auftragsmord]), die Rache (wenn mit der Tötung ohne ernsthaften Grund Rache geübt wird), der extreme Egoismus resp. die extreme Geringschätzung des Lebens (Tötung dient dazu, eigene, im Verhältnis zum Leben des Opfers unbedeutende Interessen durchzusetzen, so dass sie als völlig sinnlos erscheint), der Eliminationsmord (Entledigung einer als lästig empfundenen Person), der fundamentalistische oder politische Beweggrund, die «Mordlust», die sexuelle Befriedigung oder auch die Kaltblütigkeit bzw. die Gefühlskälte (SCHWARZENEGGER, a.a.O., N. 9 ff. zu Art. 112 StGB).