12. Theoretische Ausführungen Für die theoretischen Ausführungen zum Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 StGB) und zum Tatbestand des Mordes (Art. 112 StGB) kann vorab auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 4849 ff., S. 41 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und teilweise wiederholend ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Tatbestand des Mordes nach Art. 112 StGB setzt zunächst die vorsätzliche Verursachung des Todes eines Menschen im Sinne von Art. 111 StGB voraus (SCHWARZENEGGER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 2 zu Art.