Sie verursachte mit den gewaltsam ausgeführten Schlägen insgesamt 19 einzelne Verletzungen bzw. Verletzungskomplexe am Kopf von †E.________. Diese zahlreichen schweren Gewalteinwirkungen gegen seinen Kopf führten zu massiven Schädelverletzungen (Schädelbrüche an den Kopfseiten und dem Hinterkopf, Brüche der Schädelbasis und des Gesichtsschädels, weiter zu grossflächigen Blutungen unter der weichen Hirnhaut [Subarachnoidalblutungen], einer kleinen Quetschung am rechten Schläfenhirnlappen und einer kleinen Einblutung im linken Scheitelhirnlappen). Die Beschuldigte schlug †E._____