106 dem 25. September 2020 keine Nachrichten mehr aus und es fanden nur noch äusserst kurze telefonische Kontakte zwischen der Mobiltelefonnummer der Beschuldigten und dem Festnetzanschluss des Restaurants von †E.________ statt, wobei nicht klar ist, wer dort jeweils abnahm. Auch persönliche Kontakte fanden kaum noch statt, und wenn doch, waren sie kurz und zweckmässig. Nach den Ferien betrat die Beschuldigte die Wohnung ihres Ehemannes mehrfach mit dessen Einverständnis zum Waschen von Wäsche. Wenn sie von U.________ begleitet wurde, ging dieser jeweils zu †E._____