Dafür spricht bloss nebenbei bemerkt auch, dass die Beschuldigte von BP.________, ihrem Ex-Freund, als eifersüchtige Person beschrieben wurde und dieser ausführte, die Beschuldigte habe einmal, als sie hinter sein Mobiltelefon gegangen sei, eine Nachricht von ihm an eine gute Kollegin von ihm gelesen, die zu einer grossen Eskalation geführt habe (vgl. pag. 847 Z. 85 ff.), wobei die Beschuldigte anlässlich ihrer Schlusseinvernahme auf die Frage, ob sie das Mobiltelefon des Opfers bei jedem Besuch angeschaut habe, spontan ausführte, sie habe eine sehr schlechte Erfahrung mit BP.