Mit der Generalstaatsanwaltschaft geht zudem auch die Kammer davon aus, dass die Nachricht des Opfers an dessen Neffen sowie die Nachricht einer gewissen AP.________ an das Opfer durchaus dazu geführt haben könnte, dass die Beschuldigte – angesichts der ohnehin stark belastenden Beziehung zu ihrem Ehemann – wütend wurde. Dafür spricht bloss nebenbei bemerkt auch, dass die Beschuldigte von BP.