(Sportlerin) leidensfähiger als eine Durchschnittsperson sein dürfte. Im Ergebnis bestanden aus Sicht der Vorinstanz bei objektiver Betrachtung auch unter Berücksichtigung allfällig entlastender Indizien keine Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten (pag. 4846 f., S. 38 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).