Da ein Teil der Blutspuren in der Wohnung erst nach Verlassen der Täterschaft entstanden sein dürfte und die Trainerjacke – welche die Täterschaft mutmasslich bei der Tat getragen habe – nur einzelne Bluttropfen aufweise, würden keine Hinweise dafür bestehen, dass die Kleider der Täterschaft beim Angriff stark verschmutzt worden wären. Daher waren nach Ansicht der Vorinstanz die Einwände der vormaligen Verteidigung nicht überzeugend, wonach ein spurenloses Auto und eine spurenlose Wohnung sowie auch ein spurenloses Entweichen der Beschuldigten durch das Treppenhaus nicht mit dem