Daher würden die spurenlose Wohnung und das spurenlose Auto die Beschuldigte nur geringfügig entlasten. Da ein Teil der Blutspuren in der Wohnung erst nach Verlassen der Täterschaft entstanden sein dürfte und die Trainerjacke – welche die Täterschaft mutmasslich bei der Tat getragen habe – nur einzelne Bluttropfen aufweise, würden keine Hinweise dafür bestehen, dass die Kleider der Täterschaft beim Angriff stark verschmutzt worden wären.