_, Hinweise auf ein Beziehungsdelikt) sowie der Sichtung des Cadillacs SRX der Beschuldigten durch AC.________ und den Erkenntnissen aus der Auswertung der mobilen Geräte der Beschuldigten bezüglich des Abends vom 18. Oktober 2020 bestehe ein sehr dichtes Mosaik von Indizien, die ein stimmiges und nahezu vollständiges Gesamtbild ergeben würden und in ihrer Gesamtheit erdrückend seien (pag. 4846, S. 38 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Weiter würdigte die Vorinstanz die möglichen entlastenden Indizien einzeln und im Gesamtbild. Bei der Spurensicherung in der Wohnung der Beschuldigten in W._____