2143 ff.). Schliesslich – und dies ist für die Kammer entscheidend – sprechen auch die bereits diskutierten Indizien stark gegen eine Dritttäterschaft: Die fehlenden Ein- bruchs- und Kletterspuren schliessen eine unbekannte Dritttäterschaft ohne Schlüssel aus, zumal auch keinerlei Hinweise auf ein Offenstehen der Terrassentüre vor der Tat bestehen (vgl. E. II.11.2.4 hiervor). Zudem konnten am Tatort – wie unter diesem Titel bereits ausgeführt – keine Drittspuren festgestellt werden. Die Art und Weise der Tatbegehung weist sodann auf einen zielgerichteten Tötungsvorsatz hin (vgl. E. II.11.13.4 hiervor).