Gestützt auf diese Ausführungen ist – wie von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend erläutert – durchaus denkbar, dass sämtliche Verletzungen ausschliesslich mit dem Baseballschläger zugefügt wurden. Dies spricht gegen die These der Mehrzahl an Tätern, wobei der Kammer angesichts der fehlenden Drittspuren am Tatort umso unwahrscheinlicher erscheint, dass die Tat tatsächlich von mehr als einer Person begangen wurde. Die ausschliessliche Verwendung des Baseballschlägers passt im Übrigen zu den am Morgen nach der Tat festgestellten, bloss sehr kleinen Verletzungen der Beschuldigten (vgl. pag. 2143 ff.).