3503): Das Verletzungsbild am Kopf ist insgesamt vereinbar mit der Annahme zahlreicher schwerer stumpfer Gewalteinwirkungen gegen den Kopf. Um was für Mechanismen stumpfer Gewalteinwirkungen es sich hierbei bei den zahlreichen einzelnen Verletzungen konkret gehandelt haben könnte, kann rechtsmedizinisch alleinig anhand der Morphologie der Verletzungen nicht genau gesagt werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass die Verletzungen sämtlich als Folge von Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf entstanden sein könnten. Um was für einen Gegenstand es sich hierbei konkret gehandelt haben könnte, kann alleinig anhand der Morphologie der Kopfverletzungen nicht gesagt werden.