Weshalb die Polizei der Beschuldigten die Tat fälschlicherweise würde anlasten wollen, ist sodann nicht einmal ansatzweise ersichtlich. Bezüglich des Einwands der Verteidigung, die Beschuldigte hätte nicht zugleich mit dem Baseballschläger zuschlagen und dem Opfer noch Faustschläge erteilen können, was für eine Mehrzahl an Täter spreche, ist auf das rechtsmedizinische Gutachten vom 15. April 2021 zu verweisen, welchem Folgendes entnommen werden kann (pag. 3503): Das Verletzungsbild am Kopf ist insgesamt vereinbar mit der Annahme zahlreicher schwerer stumpfer Gewalteinwirkungen gegen den Kopf.