1432 ff.). Zudem führten die Strafverfolgungsbehörden Einvernahmen mit 65 Personen durch und begrenzten ihre Untersuchungen nicht von Beginn an auf die Beschuldigte. Dies zeigt sich auch darin, dass die Staatsanwaltschaft das am 19. Oktober 2020 gegen unbekannt eröffnete Verfahren (pag. 1) erst am 6. November 2020 auf die Beschuldigte ausdehnte (pag. 3). Auch dem Einwand der Verteidigung, es liege eine Mehrzahl an angeblich verdächtigen Beobachtungen durch diverse Personen vor, denen nicht genügend nachgegangen worden sei, kann nicht gefolgt werden.