Gehe man von einer anderen Täterschaft aus, blieben viele Punkte ungeklärt, z.B., wieso das Auto der Beschuldigten aufgenommen bzw. von einem Zeugen beobachtet worden sei, wieso es Blutspritzer auf ihren Schuhen und bei der Trainerjacke ihre DNA auf der Innenseite gehabt habe. Auch ihr seltsames Verhalten nach der Tat bliebe unerklärlich. Auch das Bundesgericht habe festgehalten, dass es keine konkreten Anhaltspunkte oder Spuren für eine Dritttäterschaft gebe. Wegen all diesen