Bei der Beschuldigten gebe es mehrere Erklärungen. Wenn die Wohnungstür geschlossen und die Terrassentür offen sei, werde der Eindruck einer offensichtlichen Einbruchssituation vermittelt. Ferner könne es ihr darum gegangen sein, dass niemand vor ihr Zugang zur Wohnung haben und das Opfer finden würde und sie somit ungehindert die Tatortspuren kontaminieren könnte. Weiter sei DNA mit einem möglichen Zusammenhang nur vom Opfer, der Beschuldigten und von U.________ gefunden worden. Weder in der Wohnung noch auf der Trainerjacke habe es offene Fremdprofile gegeben. Die Art der Tat vermittle Aufschluss darüber, dass die Täterschaft das Opfer und seine Tagesabläufe gut gekannt und es einen