Die Untersuchung sei breit und umfangreich geführt worden. Hinweisen auf andere Personen sei nachgegangen worden, bis klar gewesen sei, dass sie nicht in Zusammenhang mit der Tat stehen könnten. Es sei unklar, wie jemand anderes überhaupt in die Wohnung hätte gelangen sollen. Die Wohnungstür sei am 19. Oktober 2020 abgeschlossen gewesen und die Beschuldigte habe sie mit dem Schlüssel aufgeschlossen. Es gebe keine sinnvolle Erklärung, wieso eine Dritttäterschaft den Schlüssel nehmen und abschliessen sollte. Bei der Beschuldigten gebe es mehrere Erklärungen.