Noch interessanter sei, dass BV.________ jahrelang einen Privatchauffeur gehabt habe, nämlich den Vater von AC.________. Leider seien die Beweisanträge abgelehnt worden, sodass keine neuen Erkenntnisse vorgelegt werden könnten. Was bleibe, sei ein äusserst fahler Nachgeschmack (pag. 5261). Die Generalstaatsanwaltschaft führte im Rahmen ihrer Ausführungen zur Tatwaffe aus, die Beschuldigte habe zwar keine Verletzungen an der Hand gehabt, es müssten aber nicht zwingend Faustschläge verteilt worden sein. Es sei gut möglich,