Das entlaste die Beschuldigte, sie habe immer Zugang gehabt zur Wohnung und hätte nicht heimlich eindringen und nach etwas suchen müssen. Gemäss Ermittlungsbericht seien die Verletzungen mit Faustschlägen und Schlägen mit dem Baseballschläger zugefügt worden. Insbesondere die Weichteileinblutungen im Gesicht hätten durch Faustschläge entstanden sein können. Das spreche gegen die Täterschaft der Beschuldigten. Ein gleichzeitiges Schlagen mit dem Baseballschläger und den Fäusten sei unmöglich und würde für eine Mehrzahl an Tätern sprechen.