Weiter habe es im Verlauf des Verfahrens verschiedene Hinweise auf mögliche Dritttäter gegeben. BN.________ kenne die Beschuldigte sehr gut und könne sich deren Täterschaft nicht vorstellen, gehe von einem verschmähten Liebhaber oder einer Person mit Möglichkeiten und Mittel zur Planung und spurenlosen Durchführung einer solchen Tat aus. Weiter habe die Schwester des Opfers – die eine sehr erfahrene Person sei und sich mit verschiedenen Kulturen sehr gut auskenne – sehr früh im Verfahren vermutet, es könne etwas mit Albanern zu tun haben, die sich damals im Restaurant F.________ aufgehalten hätten;