Es sei bei Vermutungen von Einzelpersonen geblieben, die weder von anderen Personen bestätigt worden seien noch durch Erkenntnisse aus der Ermittlung an Relevanz gewonnen hätten. Es würden keine konkreten Anhaltspunkte oder Spuren vorliegen, die auf eine Dritttäterschaft schliessen lassen würden, sondern die gewonnenen Erkenntnisse würden im Gegenteil klar gegen die These der Dritttäterschaft sprechen.